Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln zusammen mit dem Anmeldeformular, der Einwilligung zum Datennutzung und der jeweils konkret vereinbarten monatlichen Pauschale (umfasst monatliche Miete für das Gerät [sofern gemietet], 24-Notrufzentrale, SIM-Karte, Verbindungsgebühren, etc.) Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Vereinbarung zwischen dem Verwender (im Folgenden „Kunde“) und der Firma Senioren Notruf Sawires AG (im Folgenden „SNS“). Die AGB sind gültig, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulars.
2. Vertragsschluss
2.1. Gerätemiete / -kauf
Mit Anmeldung durch das Anmeldeformular mietet / kauft der Kunde bei SNS ein Notrufgerät. Der Alarmknopf kann nur gekauft werden mit Ausnahme bei Kurzmiete. Weitere Alarmknöpfe werden je nach Bedarf zusätzlich angemeldet und verrechnet. Bei Miete bleibt das Gerät im Eigentum der SNS. Die Parteien legen bei Vertragsschluss schriftlich fest, ob eine Miete oder ein Kauf gewollt ist.
2.2. Vertragsinhalt
Die SNS betreibt das vom Kunden gemietete oder gekaufte Notrufgerät inkl. Zubehör und sorgt für den Betrieb des Notrufes und der Notrufzentrale, welche rund um die Uhr bedient wird.
3. Anschluss an die Zentrale, erste Instruktionen
Die SNS ist für den Anschluss des Notrufgerätes in der Wohnung des Kunden besorgt, prüft die Verbindung mit der Notrufzentrale und instruiert den Kunden.
4. Notrufe
Die Notrufzentrale wird rund um die Uhr durch geschultes Personal bedient. Jeder Notruf wird von der Zentrale entgegengenommen. Die Zentrale leitet bei Bedarf die notwendigen Massnahmen ein. Falls bei der Zentrale mehrere Notrufe gleichzeitig eingehen, können bei der Beantwortung eines Anrufes Verzögerungen auftreten. Die Zentrale wird jedoch jeden Anruf beantworten.
5. Massnahmen bei einem Notruf
- Damit die Zentrale bei einem Notruf ohne Verzögerung die entsprechenden Massnahmen einleiten kann, muss das Anmeldeformular korrekt und vollständig ausgefüllt werden.
- Sämtliche Notfallmassnahmen, welche nach einer sorgfältigen Abklärung durch das Zentralenpersonal und das Nothilfeteam getroffen und als notwendig erachtet werden, geschehen im Namen und im Auftrag des Kunden.
6. Funktionskontrolle / Störungen
- Das Notrufgerät wird überwacht und von der Zentrale kontrolliert. Technische Störungen werden, sofern möglich, via Datenkanal des Gerätes behoben.
- Wird die Stromzufuhr am Gerät unterbrochen, wird dies der Notrufzentrale mitgeteilt. Das Notrufgerät funktioniert vollumfänglich auch ohne Strom für mindestens 12 Stunden. Es obliegt dem Kunden die Stromzufuhr für das Gerät spätestens nach 12 Stunden wiederherzustellen. Erfolgt dies nicht, kann eine zuverlässige Funktionalität des Geräts im vertraglichen Umfang nicht gewährleistet werden.
- Eine Gewährleistung und/oder Garantie für die Beseitigung zwischenzeitlich auftretender technischer Störungen kann nicht abgegeben werden. Da die Verbindung des Notrufgerätes über eine GSM-Verbindung bzw. als Anruf über eine Internet-Verbindung erfolgt, kann es bei Ausfall des GSM-Netzes bzw. der Internetverbindung zu Störungen kommen.
- Der Kunde ist sich bewusst, dass bei schwer zugänglichen Räumen oder an gewissen Orten die Verfügbarkeit des GSM-Netzes beinträchtig sein kann. SNS macht den Kunden bei der Inbetriebnahme darauf aufmerksam.
- Soweit die Behebung von Störungen nicht durch die jeweilige Kostenvereinbarung abgedeckt ist, gehen die entsprechenden Kosten zu Lasten des Kunden. Die Kunden sind nicht berechtigt, Änderungen am Notrufgerät vorzunehmen. Eine Funktionsstörung oder ein Funktionsausfall oder sonstige Unregelmässigkeiten beim Betrieb des Notrufgeräts sind der SNS unverzüglich mitzuteilen.
7. Kosten / Zahlungsmodalitäten
- Massgeblich für die Abrechnung der Kosten und die Zahlungsmodalitäten ist die jeweils auf dem Auftragsformular konkret vereinbarte Regelung.
- Die Miete oder der Kauf des Gerätes und die GSM-Verbindung des Anschlusses an die Notrufzentrale vergütet der Kunde der SNS mit einer monatlichen Pauschale (umfasst monatliche Miete für das Gerät [sofern gemietet], 24- Notrufzentrale, SIM-Karte, Verbindungsgebühren, etc.), wodurch die Leistung abgegolten wird. Üblicherweise erfolgt die Abrechnung laufender Kosten quartalsweise. Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, gilt die Vergütung netto, inkl. MwSt. und ohne Abzüge.
- Die Einsätze für Nothilfe rund um die Uhr werden separat in Rechnung gestellt. Mit einem monatlichen Fixbeitrag sind die Einsätze kostengünstiger. Bei Einsätzen, die mit den üblichen Mitteln der Grundausrüstung des Nothilfeteams nicht leistbar sind, wird der Einsatz weiterer Hilfsmitteln zusätzlich abgerechnet. Wird im Rahmen eines Nothilfeeinsatzes ein zusätzlicher Stundenaufwand erforderlich (bspw. Unterstützung für hilfebedürftigen Ehepartner, bis die Kontaktperson eintrifft), wird dieser Aufwand zusätzlich abgerechnet.
- Für Nothilfeeinsätze infolge Alkohols, Betäubungsmittel oder gleichartiger Substanzen etc. wird immer die volle Einsatzpauschale berechnet.
- Ein angebrochener Monat wird bei Rückgabe des Gerätes als ganzer Monat verrechnet. Der Rechnungsbetrag ist jeweils im Voraus zu entrichten und spätestens zum 30. des jeweiligen Vormonats fällig und muss zu diesem Zeitpunkt auf der angegebenen Kontoverbindung der SNS eingegangen sein. Im Fall des Kaufs des Geräts ist der Kaufpreis sofort fällig. Wird die Miete oder der Kaufpreis nicht fristgerecht bezahlt, befindet sich der Kunde in Verzug. Die SNS kann dem Kunden dann eine Zahlungsfrist von 30 Tagen einräumen. Wird die ausstehende Rechnung nicht innert dieser Frist beglichen, besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht der SNS und das Notrufgerät muss vom Kunden sofort zurückgegeben werden. Allfällige zusätzliche Auslagen im Zusammenhang mit dem Verzug und der Rückgabe des Geräts, wie bspw. Fahrtkosten, Anwaltskosten, Betreibungskosten, etc., müssen vom Kunden getragen werden und es erfolgt eine separate Rechnungsstellung.
- Für den Erstanschluss und die Inbetriebnahme wird eine Initialisierungs-Gebühr mit der ersten Miet- oder Kaufgebühr in Rechnung gestellt.
- Die Kosten für anfallende Leistungen durch Drittpersonen (z.B. Arzt, Sanität, Schlüsseldienst usw.), die durch die Zentrale oder das Nothilfeteam organisiert werden, gehen zu Lasten des Kunden. Die beauftragten Drittpersonen stellen ihre Aufwendungen direkt dem Kunden in Rechnung. Der Kunde stellt die SNS ausdrücklich von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
- Auf den Zeitpunkt der Auflösung der Vereinbarung, deinstalliert die SNS das Alarmsystem. Alle Gegenstände sind dem jeweiligen Eigentümer zurückzugeben. SNS verrechnet dafür 50% der jeweils aktuellen Initialisierungskosten.
- Ersatz- und Verbrauchsmaterial, wie bspw. Batterien, Armbänder, Kordeln und Zusatzprodukte können gegen Entgelt bei SNS bezogen werden.
8. Erfüllungsort
- Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist, gilt mit der Aussonderung des jeweiligen Geräts der Firmensitz von SNS als Erfüllungsort. Die Übergabe des Notrufgeräts kann nach Wahl von Seiten SNS am Firmensitz oder am Wohnort des Kunden erfolgen. Die Bestimmung des Erfüllungsorts am Firmensitz der SNS wird hierdurch nicht beeinflusst.
- Nutzen und Gefahren gehen mit der Bereitstellung am Erfüllungsort auf den Kunden über.
9. Haftung
- SNS haftet ausschliesslich für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die Haftung beschränkt sich nur auf die in dieser Vereinbarung umschriebenen Leistungen.
- Der Kunde kann keine Ansprüche gelten machen wegen einer Beeinträchtigung des GSM-Netzes und/oder des Internets oder bei höherer Gewalt.
- Der Kunde haftet für Schäden, welche durch das Nicht-Einhalten der vereinbarten Pflichten von seiner Seite aus verursacht wurden.
- Die Haftung der SNS für Hilfspersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Verantwortlichkeiten
- Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Angaben auf dem Anmeldeformular.
- Jede Änderung bezüglich des Inhaltes des Anmeldeformulars - von welchem der Kunde eine Kopie erhalten hat - ist der SNS umgehend schriftlich mitzuteilen.
- Der Kunde ist für die sorgfältige Handhabung des Notrufgerätes verantwortlich. Im Fall eines Mietvertrags muss das Notrufgerät der SNS bei Vertragsende zurückgegeben werden. Im Fall eines Kaufvertrags besteht die Verpflichtung zur Rückgabe der jeweiligen, im Gerät befindlichen SIM-Karte durch den Kunden.
- Der Kunde verpflichtet sich für den dauernden Anschluss des Gerätes an das Stromnetz (auch bei Abwesenheiten). Schäden und Umtriebe bei Stromausfall werden in Rechnung gestellt.
- Ein Nothilfeteam leistet, wenn notwendig erste Hilfe, ersetzt aber weder medizinisches Fachpersonal noch den Arzt! Insbesondere handelt es sich bei SNS um keine Blaulichtorganisation im Bereich Rettung/Sanität.
- Die SNS ist bemüht im Fall eines Notrufs schnellstmöglich zum jeweiligen Kunden zu gelangen. Verzögerungen beim Anfahrtsweg wegen Verkehrs- aufkommen, Stau, etc. können nicht ausgeschlossen werden und begründen keine Ansprüche gegenüber der SNS.
11. Vertragsdauer / Kündigung
- Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist beiderseits unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen jeweils auf Monatsende kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei einer Kündigung hat SNS Anspruch auf die Vergütung der bereits erbrachten Leistungen. sowie bei Miete auf die Mietgebühr bis zum Ende der Vertragsdauer.
- Eine fristlose Kündigung des Vertrags kann aus wichtigem Grund erfolgen. Ein wichtiger Grund ist u.a. der Missbrauch des Notrufgerätes.
- Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate. Bei einer vorzeitigen Vertragskündigung ist vom Kunden in jedem Fall der konkret vereinbarte Betrag für 6 Monate zu entrichten. Ausnahme für eine Vertragsauflösung auf Ende eines vollen Monats ist der Eintritt in ein Pflegeheim oder im Todesfall des Kunden.
12. Verrechnung
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verrechnung.
12. Datenschutz
Die Be- und Verarbeitung von Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Personendaten dürfen für den Zweck und im Umfang, in dem dies für die Erfüllung des Vertrages sowie zur Sicherstellung der Dienstleistung von SNS erforderlich ist, be- und verarbeitet werden. Die Datenschutzerklärung kann in ihrer aktuellen Fassung auf der Webseite aufgerufen werden. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese auch gerne schriftlich zu.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Die Vereinbarung untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss seiner Regeln zu Konflikten von Rechtsordnungen (insbesondere Bundesgesetz über das internationale Privatrecht).
- Vorbehältlich zwingender Regeln wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien der Firmensitz der SNS vereinbart.
Stand: April 2022